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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Lieferung / Zahlung

1. Geltungsbereich, Sonderbedingungen

Sämtlichen Lieferungen und Leistungen der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG und den angeschlossenen Tochterunternehmen liegen grundsätzlich die Regelungen des HGB und der CMR zugrunde, soweit sie nicht durch die ADSp und die nachfolgenden Bestimmungen abgedeckt sind.
Durch Abschluss eines Vertrages mit der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG erkennen die Vertragspartner die Einbeziehung der ADSp und die nachfolgenden Bestimmungen in das Vertragsverhältnis mit der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG an und erklären sich damit einverstanden.
Gleichzeitig erklären die Vertragspartner der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG, dass sie eigene Vertragsbedingungen, insbesondere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Einkaufsbedingungen nicht dem Vertragsverhältnis zugrunde legen. Die Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG lehnt die Einbeziehung von Vertragspartnern in das Vertragsverhältnis ab.
Die Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG arbeitet grundsätzlich gemäß den ADSp, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen neueste Fassung und hat die Speditionsversicherung gezeichnet bei der Allianz Esa GmbH, Bad Friedrichshall.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG ist berechtigt, andere Unternehmer zur Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen, es sei denn, dass bei Übernahme des Auftrages etwas anderes vereinbart wurde. Verträge, deren Durchführung der Erlaubnis oder Genehmigung einer zuständigen Behörde bedürfen, werden unter der aufschiebenden Bedingung der Erlaubnis oder Genehmigung geschlossen.
Angebote der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG an Kunden haben max. 8 Wochen Gültigkeit, sofern in dem Zeitraum nach Erstelldatum keine konkreten Aufträge erteilt wurden. Die von der Rauter Spedition GmbH & Co. KG erteilten Aufträge und unterbreiteten Angebote bedürfen zum rechtsgültigen Vertragsabschluss der schriftlichen Bestätigung durch die Rauter Spedition GmbH & Co. KG. Bei der Lieferung von Massengütern erfolgt die Preis- und Mengenberechnung nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG, handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren, insbesondere nach dem Mehrwertsteuergesetz.

3. Preise

Die Preise der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG enthalten die reine Lieferung frei Haus, ohne Entladung. Als zugrunde zu legende Entlade/Ladezeit für die Warenannahme gilt eine Stunde. Die darüber hinaus gehenden Zeiten sind gesondert vom Vertragspartner mit 55 € pro angefangene Zeitstunde zu entrichten. An die Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG übertragene Dienstleistungsaufträge sind abrechnungspflichtig. Sollten sich in einem Zeitraum von einem Monat zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung Kostensteigerungen ergeben, so ist die Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG berechtigt, die Preise um die eingetretenen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Kostensteigerungen sind insbesondere Steigerungen von Lohn- und Material- und Treibstoffkosten im Einzelnen von mehr als 3 v. H. innerhalb des oben genannten Zeitraums, Änderungen von Steuern, Zöllen, sonstigen Lasten und Aufwendungen in jedweder Höhe.

4. Lieferungen

Der Lieferungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit den Fahrzeugen der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG zu erreichen ist und die vereinbarten Dienstleistungen erbracht werden können. Die Beurteilung obliegt dem Fahrer der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG. Zufahrtswege müssen für einen Transport durch LKW mit einem Gesamtgewicht von 40 t und einer Zuglänge von 20 m zugelassen und geeignet sein. Die Lieferung darf mit befreiender Wirkung an jede anwesende Person aus dem Geschäftsbetrieb des Empfängers erfolgen. Anlieferungen mit Stapler oder Kran auf Privatgrundstücke, erfolgen unter Haftungsausschluss der Firma Rauter.
Bei sämtlichen Lieferangaben der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG handelt es sich um Circa-Angaben, die nicht verbindlich sind. Sämtliche Lieferangaben erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG selbst fristgerecht beliefert und die Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG übertragenen Güter rechtzeitig vom Auftraggeber/Hersteller verladen wurden.
Sollte die Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG eine Lieferung aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Kriegsereignissen oder unverschuldeter Betriebsstörungen sowohl im eigenem Betrieb als auch in Drittbetrieben nicht möglich sein, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung.
Bei der Annahme von Kleinaufträgen ist die Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG berechtigt, eine Mindestkostenpauschale in Rechnung zu stellen. Dem Käufer ist das Recht unbenommen, geringere Kosten der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG nachzuweisen. Bei nicht in Auftrag gegebenen gefälligen Tätigkeiten durch Mitarbeiter der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG, handeln die Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfe im Auftrag und auf Risiko des Auftraggebenden.

5. Sicherungen

Die Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG ist berechtigt bei innerdeutschen und internationalen Transporten ein Pfandrecht im Sinne von § 441 HGB geltend zu machen. Soweit das Pfandrecht wegen Forderung aus anderen mit dem Absender abgeschlossenen Fracht-, Speditions- oder Lagerverträgen ausgeübt wird, gilt die Forderung der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG als unbestritten, sofern sie nicht binnen 7 Tagen nach Zugang der Rechnung durch die Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG von dem Vertragspartner nachweisbar bestritten wird.

6.Zahlungen

Die Rechnungen der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG sind zahlbar, soweit zwischen den Vertragsparteien keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde:
Ø Handelsgeschäfte innerhalb 10 Tagen
Ø Logistik-, Speditions-, Transport- und Lagergeschäfte innerhalb 10 Tagen
ausgehend vom Rechnungsdatum.

Soweit die Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG Wechsel, Schecks oder sonstige Zahlungsversprechen entgegennimmt, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Die Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG ist allerdings nicht zur Annahme von Wechseln verpflichtet. Bei einem Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % seit dem Eintritt des Verzuges geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Aufrechnung des Vertragspartners mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
Erfüllungswährung der Zahlungen an die Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG ist der EURO.

7. Rügepflichten

Der Vertragspartner hat die von der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG gelieferte Ware unverzüglich bei der Ablieferung zu untersuchen und nach deren Erhalt zu quittieren. Der Vertragspartner hat alle offensichtlichen Mängel und Fehlmengen sofort bei Ablieferung zu überprüfen und schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens aber vor Ablauf der in § 438 HGB vorgeschriebenen Frist, schriftlich gegenüber der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG anzuzeigen. Kommt der Vertragspartner den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Anlieferung der Ware als genehmigt und einwandfrei.

8. Gewährleistung

Für Verlust und Beschädigungen sowie Verspätungen am übernommenen Gut haftet die Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG im grenzüberschreitenden Güterverkehr nach der CMR und im innerdeutschen Verkehr nach dem HGB zwischen 2 und 40 Sonderziehungsrechten gemäß einzelvertraglicher Vereinbarung.

9. Rücktritt

Sollte der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG aufgrund der unter 4) genannten unverschuldeten Leistungsverzögerung eine Lieferung nicht möglich sein, so ist die Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG zum Rücktritt berechtigt.
Zum Rücktritt ist die Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG auch berechtigt, sofern die Forderungen der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG aus anderen Fracht-, Speditions- und Lagerverträgen nicht innerhalb von 10 Tagen beglichen sind.

10. Annahmeverzug und Annahmeverweigerung

Nimmt der Vertragspartner bzw. Empfänger die von der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG gelieferten Waren nicht an, so hat die Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG während des nicht verschuldeten Annahmeverzuges bzw. der nicht verschuldeten Annahmeverweigerung Anspruch auf Schadenersatz.

11. Änderungen

Werden die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch schriftliche Vereinbarungen von der Firma Rauter Spedition GmbH & Co. KG teilweise abgeändert, so bleiben die übrigen Bedingungen gültig. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen sowie der Gerichtsstand ist Fritzlar.
Für jegliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend und anzuwenden.

13. Nachnahmen

Nachnahmen werden wir gegen Entgelt und gesonderter Auftragserteilung einnehmen.
Die Haftung über die Einnahme des Geldbetrages ist auf max. 2000 € je Fall begrenzt.
Für höhere Geldmengen ist die Haftung bei Anzeigenerstattung durch z.B. Raub / Überfall / Verlust auf den Maximalbetrag (2000 €) begrenzt.

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